Was tun, wenn die Schweizerische Post mein Paket verliert?

Bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets kann Bongénie nicht haftbar gemacht werden. Diese Vorfälle fallen in den Verantwortungsbereich der Post, an die Sie sich mit Reklamationen vorrangig wenden müssen.


Mehr informationen dazu finden Sie hier.


Darüber hinaus raten wir Ihnen, zu prüfen, ob Ihre Zahlungsmittelversicherung oder Ihre Haftpflichtversicherung solche Verluste abdeckt. Diese Versicherungen bieten oft einen zusätzlichen Schutz bei Streitigkeiten oder Schäden im Zusammenhang mit der Paketzustellung.